Handlungsbedarf im Waffenrecht für öffentliche Sicherheit 3. Februar 20178. April 2024 | GeorgeBastian Amnestieregelung zum illegalen Waffenbesitz: Der aktuelle Fall der Beschlagnahme der bis zu 800 illegal besessenen Waffen und mehrerer Tonnen Munition am 1. Februar 2017 in Dessau-Roßlau zeigt: illegale Waffen sind auch in Sachsen-Anhalt ein Problem. Der innenpolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt, Sebastian Striegel, fordert eine Amnestieregelung und will Verschärfungen zum Waffenrecht auf Bundesebene konsequent umsetzen: „Es bedarf dringend einer Anpassung an Vorgaben des europäischen und internationalen Rechts. Die bestehenden Lücken im Waffenrecht sind zu schließen.“ „Als GRÜNE setzen wir uns für eine Amnestieregelung zum illegalen Waffenbesitz und die anschließende Zerstörung der abgegebenen Waffen ein. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Waffengesetzes findet im Hinblick auf eine mögliche Amnestie für illegalen Waffenbesitz unsere Zustimmung: So ist eine befristete Strafverzichtsregelung für den illegalen Besitz von Waffen und Munition vorgesehen, um die Zahl illegal zirkulierender Waffen zu verringern. Diese Regelung sieht Straffreiheit u.a. für den illegalen Erwerb und Besitz von Waffen und Munition vor, wenn Waffen und Munition binnen eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Gesetzes einer zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle überlassen werden.“ „Die Möglichkeit, dass nicht gewollte Waffen oder illegal erworbene Waffen aus dem Verkehr gezogen werden, trägt zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit bei.“ „Von privatem Waffenbesitz geht ein großes Risiko aus, daher setzten wir weiter auf die Verschärfung des Waffenrechts in Deutschland.“ „Eine Gesellschaft mit wenigen Waffen ist eine bessere, eine sichere Gesellschaft.“
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