Neues Straßenverkehrsrecht stellt Weichen für mehr Sicherheit 4. Dezember 2024 | Praktikant KV Dessau-Roßlau Die im Sommer 2024 geänderte Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist seit Oktober in Kraft. Damit wird für den Rad- und Fußverkehr vieles einfacher und sicherer. Kommunen haben jetzt die gesetzliche Möglichkeit, Maßnahmen der Verkehrsorganisation an den Erfordernissen des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie an einer nachhaltigen Stadt- und Verkehrsentwicklung auszurichten. Diese neuen Ziele sind gleichrangig zur Leichtigkeit des Verkehrs und dürfen die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigen. Auf Basis dieser Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wurden Änderungen im §45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschlossen, die den Kommunen den Handlungsrahmen für eine gleichrangige Förderung des Rad- und Fußverkehrs eröffnen. Zentraler Baustein ist die “Bereitstellung angemessener Flächen für den fließenden und ruhenden Fahrradverkehr sowie für den Fußverkehr“. Neu ist, dass die Verwaltung und die politischen Gremien verkehrsrechtliche Anordnungen beschließen können. Details für die Anwendung der neuen Möglichkeiten wird die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) enthalten, die das Bundesverkehrsministerium derzeit mit den Bundesländern erarbeitet. Um Maßnahmen vorzubereiten und umzusetzen, ist die Verwaltungsvorschrift rechtlich nicht nötig. Folgende Beispiele können schon jetzt umgesetzt werden: · Fußgängerüberwege können ohne Nachweis einer besonderen örtlichen Gefahrenlage angelegt werden.· Tempo 30 kann jetzt auf Lücken zwischen einzelnen Tempo-30-Abschnitten auf einer Länge von 500 Metern und an Fußgängerüberwegen, Spielplätzen und vielgenutzten Schulwegen angeordnet werden· Radfahrstreifen können als Teil eines Radverkehrsnetzes angelegt werden und mit baulichen Maßnahmen gegen unerlaubtes Befahren und Falschparken geschützt werden· Fahrradstraßen und -zonen können einfacher als bislang gegen unerlaubten Durchgangsverkehr geschützt werden· Fahrradparkplätze und geeignete Abstelleinrichtungen können leichter im öffentlichen Verkehrsraum und auf bislang dem KFZ-Verkehr vorbehaltenen Flächen des ruhenden Verkehrs eingerichtet werden Wir werden in den kommenden Wochen in Abstimmung mit der Verwaltung und Verbänden konkrete Vorschläge für die Umsetzung von Maßnahmen ausarbeiten und vorstellen. Viele Bürgerinnen und Bürger haben in der Vergangenheit Maßnahmen vorgeschlagen, die wir gerne aufnehmen. Stephan Marahrens (Stadtrat)
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