Silvester-Feuerwerk

Alle Jahre wieder hinterfragt unsere Gesellschaft am Neujahrstag den Umgang mit privatem Feuerwerk in der Silvesternacht. Verletzungen, Todesfälle und traumatisierte Haustiere sind die Spitze des Eisbergs. Viele Menschen sind gestresst, haben Angst und wollen am Neujahrstag nicht mit Bergen von Müll in das neue Jahr starten.

Natürlich wollen wir alle am Jahresende feiern – aber bitte nicht auf Kosten von Tieren und unseren Mitmenschen!

Die Gewerkschaft der Polizei, also die Vertretung der Menschen, die beruflich für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf unseren Straßen sorgen, votiert für ein bundesweites Verbot von privatem Feuerwerk.

Schon heute gilt bundesweit und in unserer Stadt:

Erlaubt ist es nur am 31. Dezember und am 1. Januar. In der übrigen Zeit des Jahres ausschließlich mit Sondergenehmigung. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden. Feuerwerk ist in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Reet- oder Fachwerkhäusern sowie großen Menschenansammlungen verboten. Der Umgang mit illegalem Feuerwerk kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, bei vorsätzlicher Gefährdung mit bis zu fünf Jahren bestraft werden.

In vielen Städten und Gemeinden in Deutschland gibt es inzwischen Verbotszonen für privates Feuerwerk an Silvester, eingeschränkte Uhrzeiten oder wie in Stuttgart ein Komplettverbot in der gesamten Innenstadt. In unserem Nachbarland Frankreich setzen die Menschen auf freundschaftliches Feiern statt Feuerwerk. Die Städte und Gemeinden richten öffentliche Feuerwerke aus, der private Geldbeutel wird geschont, die Tiere draußen oder in der privaten Wohnung kommen stressfrei durch die Nacht, Rettungskräfte, Polizei und Stadtpflege haben einen ruhigeren Jahreswechsel.

Wir werden uns im kommenden Jahr mit den politischen Mitbewerbern dazu verständigen, dass in Dessau-Roßlau ein anderer Umgang mit privatem Silvester-Feuerwerk Einzug hält. Wir sehen uns im Dienst einer steigenden Mehrheit in der Bevölkerung, der Tiere, der Umwelt und sind der Gefahrenabwehr und öffentlichen Ordnung verpflichtet.

Stephan Marahrens

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