Ökosysteme am Limit?  Was wird aus unseren Standgewässern?

Foto: Christoph Kaßner

Das Fischsterben am Vierreckteich ist das finale Ergebnis jahrelangen Stillstandes bei der ökologischen Unterhaltung unserer Stillgewässer. Und es betrifft bei weitem nicht nur den Viereckteich. Andere Standgewässer wurden so lange nicht entwickelt, dass sie mittlerweile fast vollständig verschwunden sind. Als Beispiel ist der Lorkteich in Dessau-Süd oder der Prödelteich in Mosigkau. Dabei haben gerade unsere Standgewässer eine Reihe von wichtigen Funktionen. Sie sind nicht nur Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, die Gewässer sind entscheidend für das Mikroklima im Umfeld. Das unsere Gewässer auch Teil des Erholungsraumes sind, müssen wir nicht extra betonen. Außerdem spielen sie eine entscheidende Rolle für den Starkregen- und Überschwemmungsschutz.

Seit Jahren kämpfen wir für eine ökologische Aufwertung unserer Standgewässer ohne die Struktur der Gewässer zu gefährden. Denn das oft gebräuchliche Ausbaggern von Schlamm hat erhebliche Nachteile für die Umwelt und unseren städtischen Haushalt. Wir haben das Beispielhaft für den Viereckteich (inkl. Angrenzende Gewässer) einmal abgeschätzt und kommen auf Kosten im 7-stelligen Bereich. Insbesondere die Änderung in der Düngemittelverordnung führt dazu, dass Schlamme aus Standgewässern oftmals nicht mehr auf einen Acker ausgebracht werden dürfen. Daher muss der Schlamm i.d.R. in einer Klärschlammverbrennungsanlage verbrannt werden. Darüber hinaus wäre das Ausbaggern ein großer Eingriff in das natürliche Gefüge im Gewässer. Im Schlamm leben und überwintern viele Tiere wie Frösche und Molche. Diese sind geschützt und dürfen bei einer Entschlammung nicht in Mitleidenschaft bezogen werden.

Was also tun? Die Antwort auf diese Frage ist alles andere als einfach. Viele Faktoren sind bei der Entschlammung der Gewässer zu berücksichtigen. Schlammstärke und Zusammensetzung, Aufbau des Untergrundes unter dem Schlamm, Zugänglichkeiten zum Gewässer

Wir haben den Vorschlag gemacht alternative Methoden zur Entschlammung der Teiche einzusetzen. Bei einem Verfahren wird ein „Aktivator“ ins Gewässer eingebracht, der den Abbau der Biomasse effektiv beschleunigt. Dieses Verfahren ist im Vergleich zum Ausbaggern deutlich günstiger und kommt ohne Eingriffe in das Gewässergefüge aus. Der Nachteil bei diesem Verfahren ist, dass die Behandlung über mehrere Jahre durchgeführt werden muss, um einen nachhaltigen Effekt zu erzielen.

Jetzt liegt es bei der Verwaltung zu prüfen, welches Gewässer mit welchem Verfahren saniert werden kann. Einem entsprechenden Antrag unserer Fraktion wurde im Rahmen der Haushaltsverhandlungen zugestimmt. Das Tiefbauamt erhielt bereits ein dauerhaftes Budget. Wir vertrauen darauf, dass die Prüfung und vielleicht ein erstes Pilotprojekt bereits in diesem Jahr durchgeführt wird.

Christoph Kaßner

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