Die in der Berichterstattung der Mitteldeutschen Zeitung zentral hervorgehobene Formulierung von den „goldenen Türklinken“ vermittelt ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Diskussion im Umweltausschuss der Stadt Dessau-Roßlau. Für die Bewertung der Aussage ist entscheidend: Die Transkription der Sitzung liegt vollständig vor. Daraus ergibt sich eindeutig, dass die zitierte Passage aus dem Zusammenhang gelöst und in ihrer Bedeutung verkürzt dargestellt wurde.
Wörtlich führte Stadtrat Christoph Kaßner aus, dass – „wenn man von der Maximalsumme, die perspektivisch in der Mitte der 30er Jahre mal fließen wird, ausgehen würde – ich übertreibe jetzt mal – dann könnten diese Ortschaften sich goldene Türklinken kaufen und und da sagen wir einfach, das muss auch eine gewisse Relation zur Gesamtstadt sein. Und ich glaube, mit der Lösung, die wir da errechnet haben, können eigentlich alle Ortschaften zufrieden sein. Insbesondere weil das auf das Budget oben draufkommt …“
Bereits aus dieser vollständigen Wiedergabe wird ersichtlich, dass es sich ausdrücklich um eine als solche gekennzeichnete Übertreibung („ich übertreibe jetzt mal“) im Rahmen einer hypothetischen Betrachtung handelt. Ziel dieser Zuspitzung war es, auf eine mögliche Disproportionalität bei einer ausschließlichen Mittelkonzentration in wenigen Ortschaften hinzuweisen – nicht jedoch, eine tatsächliche Bewertung oder politische Zielsetzung zu formulieren. Die Berichterstattung lässt diese Einordnung vollständig außer Acht und reduziert die Aussage auf eine plakative Verkürzung. Durch diese isolierte Darstellung entsteht ein Eindruck, der mit dem tatsächlichen Verlauf und der Intention der Debatte nicht übereinstimmt. Ergänzend ist festzuhalten: Auf die zitierte Aussage folgten im Ausschuss weder weitere Wortmeldungen noch Einwände oder erkennbare Empörung. Vielmehr wurde im Anschluss unmittelbar zur Abstimmung übergegangen.
Hierzu sagt Stadtrat Christoph Kassner: „Die Formulierung ‚goldene Türklinken‘ war zugespitzt und im Nachhinein unglücklich. Mir ging es um die Frage einer fairen Verteilung – und genau daran arbeiten wir jetzt gemeinsam mit allen Fraktionen, um eine Lösung für die gesamte Stadt zu finden.“
Auch aus dem Ausschuss selbst heraus gab es keinen Widerspruch oder eine besondere Hervorhebung dieser Passage. Noch entscheidender: Der Antrag fand im Ausschuss eine Mehrheit. Dies belegt klar, dass die im Artikel suggerierte Skandalisierung weder der Wahrnehmung noch der Bewertung innerhalb des Gremiums entspricht. Die tatsächliche Beschlusslage steht damit im deutlichen Gegensatz zur medial vermittelten Empörungsnarrative.
Hinzu kommt, dass ein wesentlicher rechtlicher Rahmen unzureichend dargestellt wird. Die im Gesetz vorgesehene Beteiligung der betroffenen Ortschaften in Höhe von 25 Prozent ist ausdrücklich als Kann-Regelung ausgestaltet. Sie eröffnet bewusst kommunale Gestaltungsspielräume. Die Darstellung, es handele sich um eine feste oder zwingende Vorgabe, ist daher zumindest unvollständig. Die im Ausschuss eingebrachte Beschlussvorlage verfolgt das Ziel, die Einnahmen aus erneuerbaren Energien in eine ausgewogene gesamtstädtische Verteilung zu überführen. Dabei wurde berücksichtigt, dass nur wenige Ortschaften unmittelbar betroffen sind, während die Energiewende als gesamtgesellschaftliche und gesamtstädtische Aufgabe alle betrifft. Die vorgeschlagene Systematik ist daher als Abwägung zwischen lokaler Betroffenheit und gesamtstädtischer Verantwortung zu verstehen. Kritisch zu bewerten ist darüber hinaus die Vermischung von Bericht und Kommentar. Wertende Begriffe wie „Schmerzensgeld“ oder „dekadent“ sowie die zusätzliche Einbindung externer Stimmen, die nicht Teil der Ausschusssitzung waren, verstärken eine einseitige und emotionalisierte Darstellung. Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch die selektive Zitierung, die Ausblendung des Kontextes sowie die Zuspitzung einzelner Aussagen ein Bild erzeugt wird, das die tatsächliche Diskussion im Ausschuss nicht angemessen widerspiegelt. Eine sachgerechte Berichterstattung hätte die vollständige Einordnung der Aussage, den tatsächlichen Sitzungsverlauf sowie die rechtlichen und inhaltlichen Hintergründe berücksichtigen müssen.
Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN